Inhaltsverzeichnis
- Das Jugendrecht
- Rechte der Jugendlichen
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Jugendliche: Rechtliche Fragen und Antworten
- Wer gilt als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes?
- Welche Rechte haben Jugendliche im Strafverfahren?
- Welche Sanktionen drohen Jugendlichen im Strafverfahren?
- Welche besonderen Regelungen gelten für den Jugendschutz?
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den Jugendschutz?
Jugendliche (© M. Schuppich - Fotolia.com)
In Deutschland werden Personen zwischen dem 13. und dem 21. Lebensjahr als Jugendliche bezeichnet, während rechtlich gesehen jene Personen als Jugendliche gelten, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind.
Das Jugendrecht
Das Jugendrecht umfasst verschiedene Rechtsbereiche wie das Jugendarbeitsrecht, Jugendschutzrecht, Jugendstrafrecht, Recht der Kinder- und Jugendhilfe, Schulrecht und die Stellung von Kindern in der Familie. Das SGB VIII dient als Rechtsgrundlage für das Jugendrecht in Deutschland.
Rechte der Jugendlichen
Die Rechte der Jugendlichen variieren je nach Alter.
- Ab 12 Jahren haben sie eine eingeschränkte Religionsmündigkeit.
- Ab 14 Jahren ist diese uneingeschränkt und sie sind bedingt strafrechtlich verantwortlich. Mit 14 Jahren erhalten sie das Beschwerderecht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit und verlieren den strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern.
- Ab 15 Jahren dürfen sie acht Stunden täglich arbeiten und
- Ab 16 Jahren ein Testament errichten, vor Gericht als Zeuge aussagen, Kraftfahrzeuge führen und in einigen Bundesländern zur Kommunalwahl gehen. Jugendliche, die eine strafbare Handlung begangen haben, werden gemäß dem Jugendstrafrecht verurteilt, welches als Sonderstrafrecht für junge Straftäter anzusehen ist und erhebliche Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht aufweist.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Personen zwischen 15 und 18 Jahren im Arbeitsleben und regelt unter anderem Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Es gilt für Betriebe mit Arbeitsort in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Jugendlichen oder des Arbeitgebers.
Anwaltstipp: Jugendliche und ihre Eltern sollten sich über die verschiedenen Rechte und Schutzmaßnahmen im Jugendrecht informieren, um im Zweifelsfall angemessen handeln zu können. Bei strafbaren Handlungen ist es wichtig, sich an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden, der das Jugendstrafrecht kennt und die Interessen des Jugendlichen vertritt.
Jugendliche: Rechtliche Fragen und Antworten
Wer gilt als Jugendlicher im Sinne des Gesetzes?
Im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gelten Personen zwischen 14 und 18 Jahren als Jugendliche.
Der Gesetzgeber hat diese Altersspanne gewählt, da er davon ausgeht, dass Jugendliche aufgrund ihrer Entwicklung und Reife noch nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Handlungen vollständig zu erfassen und entsprechend verantwortlich zu handeln.
Welche Rechte haben Jugendliche im Strafverfahren?
Jugendliche haben im Strafverfahren besondere Rechte, die ihnen den Schutz und die Unterstützung bieten sollen, die ihrem jugendlichen Alter und ihrer Entwicklungsstufe entsprechen. Zu diesen Rechten gehören unter anderem:
- Recht auf einen Vertreter: Jugendliche haben das Recht, sich von einem Erziehungsberechtigten, einem Vertrauenslehrer oder einem Rechtsanwalt im Strafverfahren vertreten zu lassen.
- Recht auf Akteneinsicht: Jugendliche haben das Recht, die Akten, die im Zusammenhang mit ihrem Fall erstellt wurden, einzusehen.
- Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson: Jugendliche haben das Recht, bei allen Vernehmungen im Strafverfahren eine Vertrauensperson ihrer Wahl anwesend zu haben.
- Recht auf Schweigen: Jugendliche haben das Recht, bei allen Vernehmungen im Strafverfahren zu schweigen, ohne dass ihnen daraus Nachteile erwachsen.
- Recht auf ein faires Verfahren: Jugendliche haben das Recht, dass ihr Verfahren fair und gerecht abläuft. Dies schließt unter anderem ein, dass Beweise nur rechtmäßig erlangt werden dürfen.
Welche Sanktionen drohen Jugendlichen im Strafverfahren?
Eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht kann für Jugendliche gravierende Folgen haben. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht stehen im Jugendstrafrecht erzieherische Maßnahmen im Vordergrund, um den Jugendlichen auf den rechtschaffenen Weg zurückzuführen und sein Verhalten zu verbessern. Dennoch können auch im Jugendstrafrecht Sanktionen verhängt werden, die sich negativ auf die Zukunft der Jugendlichen auswirken können. Eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht kann folgende Konsequenzen haben:
- Verwarnung: Eine Verwarnung ist eine Maßnahme, die im Rahmen des Jugendstrafrechts eingesetzt werden kann, um den Jugendlichen auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zu ermahnen. Eine Verwarnung ist keine Strafe im eigentlichen Sinne, sondern eine erzieherische Maßnahme, die darauf abzielt, den Jugendlichen zu einem rechtschaffenen Verhalten zu führen.
Eine Verwarnung wird in der Regel ausgesprochen, wenn der Jugendliche zum ersten Mal straffällig geworden ist und die Tat als nicht so schwerwiegend angesehen wird. Die Verwarnung wird dem Jugendlichen in einem Gespräch durch einen Vertreter der Jugendgerichtshilfe oder des Jugendamtes erteilt. Dabei wird ihm klargemacht, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist und er bei weiterem Fehlverhalten mit Konsequenzen rechnen muss.
Eine Verwarnung hat keine rechtlichen Konsequenzen und wird auch nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Dennoch hat sie eine erzieherische Wirkung und kann den Jugendlichen dazu motivieren, sein Verhalten zu ändern und auf den rechtschaffenen Weg zurückzufinden. - Erziehungsmaßregeln: Im Jugendstrafrecht stehen erzieherische Maßnahmen wie Jugendarrest, Weisungen oder Auflagen im Vordergrund. Diese Maßnahmen sollen den Jugendlichen auf den rechtschaffenen Weg zurückführen und ihm ein verantwortungsbewusstes Verhalten vermitteln.
- Jugendstrafe: Eine Jugendstrafe kann nur als letztes Mittel verhängt werden und darf höchstens 10 Jahre betragen. Jugendstrafen werden in Jugendstrafanstalten vollzogen und sollen den Jugendlichen auf den rechtschaffenen Weg zurückführen und ihm eine positive Lebensperspektive vermitteln.
- Vorstrafe: Eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht führt zu einer Vorstrafe. Diese kann im Führungszeugnis eingetragen werden und kann sich bei späteren Bewerbungen oder im beruflichen Umfeld nachteilig auswirken.
- Führerscheinentzug: Bei Verkehrsdelikten kann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
Es ist jedoch zu beachten, dass im Jugendstrafrecht der erzieherische Gedanke im Vordergrund steht und Sanktionen immer auf die individuelle Situation des Jugendlichen abgestimmt werden müssen. Es sollen immer Maßnahmen gewählt werden, die den Jugendlichen auf den rechtschaffenen Weg zurückführen und ihm eine positive Lebensperspektive vermitteln. Aus diesem Grund wird auch versucht, den Jugendlichen nach Möglichkeit vor einer Verurteilung zu bewahren, indem beispielsweise eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen angeboten wird.
Welche besonderen Regelungen gelten für den Jugendschutz?
Der Jugendschutz ist ein wichtiger Aspekt des Jugendrechts. Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen zu schützen und ihre körperliche und geistige Entwicklung zu fördern.
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) sind verschiedene Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen festgelegt. Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
- Altersgrenzen: Das JuSchG legt Altersgrenzen fest, ab wann Kinder und Jugendliche bestimmte Aktivitäten ausführen dürfen. Beispielsweise ist der Kauf von Alkohol und Tabak erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Verbot von bestimmten Medien: Das JuSchG verbietet den Verkauf und die Vermietung von bestimmten Medien, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind. Hierzu zählen beispielsweise Filme und Computerspiele mit einer Freigabe ab 18 Jahren.
- Jugendschutz bei Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Diskotheken müssen Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden, um eine schädliche Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen zu verhindern.
- Schutz vor sexuellem Missbrauch: Kinder und Jugendliche müssen vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Das JuSchG legt hierfür bestimmte Regelungen fest, beispielsweise bezüglich des Altersunterschieds bei sexuellen Handlungen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den Jugendschutz?
Verstöße gegen den Jugendschutz können je nach Schwere mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Die genauen Strafen sind im Jugendschutzgesetz und in anderen Gesetzen geregelt.
Bei Verstößen gegen das Verbot des Verkaufs von Alkohol und Tabak an Minderjährige drohen beispielsweise Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Bei schweren Verstößen wie dem Verkauf von Betäubungsmitteln an Minderjährige können auch Freiheitsstrafen verhängt werden.
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